EIGENGESCHÄFTE

von Führungskräften

Personen, die Führungsaufgaben innerhalb eines Emittenten wahrnehmen, (z.B. Mitglieder des Aufsichtsrats und Vorstands), sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen (natürliche und juristische) melden dem Emittenten und der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) jedes Eigengeschäft mit Anteilen oder Schuldtiteln dieses Emittenten oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten.

Seit 3. Juli 2016 ist die Marktmissbrauchsverordnung Nr. 596/2014 (MAR) anwendbar. Die meldepflichtige Person muss die Meldung über getätigte Eigengeschäfte unverzüglich und spätestens drei Geschäftstage nach dem Datum des Geschäfts an den Emittenten und an die FMA übermitteln. Bei der Übermittlung und Veröffentlichung der Meldung ist die Vorlage der Durchführungsverordnung (EU) 2016/523 zwingend zu verwenden, die Sie herunterladen​​​​​​​ und elektronisch ausfüllen. Beachten Sie dazu die Anleitung​​​​​​​, wie das Formular auszufüllen ist.

Die Übermittlung des Meldeformulars hat per E-Mail an den Emittenten und die FMA zu erfolgen. Die E-Mail-Adresse der FMA lautet: marktaufsicht(at)fma.gv.at. Die E-Mail-Adresse der POLYTEC Holding AG-Compliance lautet: compliance(at)polytec-group.com. Im Anschluss veröffentlicht der Emittent die Meldung gemäß Art 19 Abs 3 MAR.

Die Wiener Börse stellt eine Übersicht getätigter Eigengeschäfte von Führungskräften österreichischer Emittenten bereit.

Die bis 2. Juli 2016 getätigten Geschäfte wurden in der Directors' Dealings-Datenbank der FMA veröffentlicht.