Meldungen §75a BörseG

Übersicht gem. § 75a (1) Börsegesetz* über wesentliche Veröffentlichungen des Geschäftjahres





DatumBezeichnungBeschreibung
15.04.2013FinanzberichtZwischenbericht Q1  mehr
15.04.2013Ad-hoc mehr
04.04.2013Ad-hoc mehr


* Nach § 75a (1) Börsegesetz müssen "Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, […] mindestens einmal jährlich ein Dokument vorlegen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die sie in den vorausgegangenen zwölf Monaten in einem oder mehreren EWR-Vertragsstaaten und in Drittstaaten auf Grund ihrer Verpflichtungen nach dem Gemeinschaftsrecht und den einzelstaatlichen Vorschriften über die Beaufsichtigung von Wertpapieren, Wertpapieremittenten und Wertpapiermärkten veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt haben."

 

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Ergebnis für das erste Quartal 2013
POLYTEC GROUP – Vermögensaufbau im...
 
 
 
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